Steuerberater sind an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese wird durch das Bundesministerium für Finanzen festgelegt.
Die StBVV enthält unterschiedliche Gebührenarten. Die Gebühren werden als Wert- oder Zeitgebühr erhoben. Ein gewisser Gebührenrahmen ist vorgeschrieben.
Bei unseren Gebühren steht der Arbeitsaufwand im Mittelpunkt.
Sind die Unterlagen sehr gut vorbereitet können unsere Gebühren unter dem Mittelwert der StBVV liegen. Bei Einkommensteuererklärungen und betrieblichen Steuererklärungen oft im unteren Drittel der Tabelle.
Die Honorare lassen sich im Voraus nicht exakt festlegen. Wir sagen Ihnen – vor Auftragserledigung – mit welchen ungefähren Kosten zu rechnen ist.